Gilt der Kirchenaustritt auch für meine Kinder?

Gilt der Kirchenaustritt auch für meine Kinder?

01.09.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Gilt der Kirchenaustritt auch für Kinder? 👨‍👩‍👧 Unter 16 entscheiden die Eltern, ab 16 die Jugendlichen selbst. Wir erklären alle Regeln im Detail.

Viele Eltern fragen sich: Wenn ich aus der Kirche austrete – betrifft das automatisch auch meine Kinder?
Die Antwort hängt vom Alter der Kinder ab. Wir erklären die Regeln in der Schweiz und zeigen, wann ein separater Austritt nötig ist.

Unter 16 Jahren – Eltern entscheiden

  • Kinder unter 16 Jahren sind nicht religionsmündig.
  • Tritt ein Elternteil oder beide Elternteile aus, können sie den Kirchenaustritt für ihre Kinder gleich mit erklären.
  • Das muss im Austrittsschreiben klar vermerkt sein: Name, Geburtsdatum und Austrittserklärung der Kinder.

👉 Wichtig: Bei gemeinsamer elterlicher Sorge sollten beide Eltern unterschreiben.

Ab 16 Jahren – Jugendliche entscheiden selbst

  • Ab 16 Jahren gilt in der Schweiz die Religionsmündigkeit.
  • Jugendliche können selbst entscheiden, ob sie austreten möchten – unabhängig von den Eltern.
  • Ein separater Austritt ist nötig, auch wenn die Eltern schon ausgetreten sind.

Taufe bleibt bestehen

  • Ein Kirchenaustritt löscht die Taufe nicht – sie bleibt als Sakrament bestehen.
  • Kinder, die bereits getauft sind, gelten nach dem Austritt nur noch als „getauft, aber nicht Mitglied“.

Fazit

  • Kinder unter 16: Austritt durch die Eltern möglich, muss im Schreiben erwähnt sein.
  • Ab 16: Austritt nur durch den Jugendlichen selbst.
  • Ein separater Austritt ist also je nach Alter notwendig.

👉 Nutzen Sie unser Kirchenaustritts-Formular – dort können Sie auch den Austritt für Ihre Kinder gleich miterledigen.