Kirchenaustritt bei Zuzug aus dem Ausland
22.09.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Neu in der Schweiz? 🌍 Viele Zugezogene zahlen automatisch Kirchensteuer. Erfahren Sie, wann Sie Mitglied sind & wie Sie einfach austreten können.
Wer neu in die Schweiz zieht, erlebt oft eine Überraschung: Bei der Anmeldung am Wohnort wird auch die Religionszugehörigkeit erfasst.
👉 Das bedeutet: Viele Zugezogene werden automatisch als Mitglied einer Landeskirche registriert – und müssen Kirchensteuer bezahlen.
Doch gilt das für alle? Und wie können Sie als Expat oder Rückkehrer aus dem Ausland austreten?
📌 Automatische Mitgliedschaft – wann trifft es Sie?
- Wenn Sie in Ihrem Heimatland getauft sind, werden Sie in der Schweiz in der Regel als Mitglied der entsprechenden Landeskirche eingetragen.
- Dadurch entsteht automatisch die Kirchensteuerpflicht.
- Ohne Austritt bleiben Sie steuerpflichtig – selbst wenn Sie seit Jahren keinen Bezug zur Kirche haben.
📝 Wie funktioniert der Kirchenaustritt nach Zuzug?
Der Prozess ist derselbe wie fĂĽr Schweizer BĂĽrger:
- Austrittsschreiben verfassen – mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Hinweis auf Ihren Status als Zugezogener.
- Eigenhändige Unterschrift
- Versand per Einschreiben an das zuständige Pfarramt oder die Kirchgemeinde am Wohnort.
- Schriftliche Bestätigung abwarten – ab diesem Datum entfällt die Kirchensteuer.
đź’ˇ Tipp fĂĽr NeuzuzĂĽger
- Wenn Sie bei der Anmeldung keine Kirchensteuer zahlen möchten, können Sie sofort angeben, dass Sie konfessionslos sind.
- Falls Sie bereits registriert wurden, können Sie jederzeit mit einem Austrittsschreiben reagieren.
- Unser Kirchenaustritts-Generator erstellt Ihr Schreiben in wenigen Minuten – auch für Expats und Zuzüger.
âś… Fazit
- Zugezogene aus dem Ausland sind oft automatisch Mitglied der Landeskirche.
- Damit verbunden ist die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuer.
- Mit einem einfachen Brief an die Kirchgemeinde können Sie jederzeit austreten und sofort Geld sparen.