Kirchenaustritt im Ausland – so geht’s aus der Ferne

Kirchenaustritt im Ausland – so geht’s aus der Ferne

24.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Sie leben im Ausland, aber sind noch Kirchenmitglied in der Schweiz? Wir zeigen, wie Sie per Brief aus der Ferne austreten – Schritt für Schritt erklärt, mit Formular und Versandtipps.

Sie leben im Ausland, sind aber noch Mitglied einer Schweizer Kirchgemeinde und möchten nun austreten? Kein Problem – ein Kirchenaustritt ist auch aus dem Ausland möglich. Mit dem richtigen Vorgehen lässt sich der Austritt einfach per Post erledigen, ohne dass Sie in die Schweiz zurückreisen müssen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie der Kirchenaustritt von überall auf der Welt funktioniert.

Wer muss trotz Auslandswohnsitz Kirchensteuer zahlen?

Wenn Sie nur im Ausland leben, aber weiterhin in der Schweiz steuerpflichtig sind (z. B. wegen Liegenschaft oder Einkommen), kann auch die Kirchensteuerpflicht bestehen bleiben – solange Sie offiziell Kirchenmitglied sind.

Auch ohne aktive Steuerpflicht ist ein formaler Austritt sinnvoll, um:

  • die Mitgliedschaft zu beenden
  • weitere Beiträge oder Anfragen zu vermeiden
  • ein klares Signal an die Kirche zu senden

Wie funktioniert der Kirchenaustritt aus dem Ausland?

Der Austritt erfolgt schriftlich per Brief an die letzte Kirchgemeinde in der Schweiz, bei der Sie gemeldet waren.

Der Brief muss folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Letzte Schweizer Adresse (Wohnsitzgemeinde)
  • Klare Austrittserklärung (z. B. „Hiermit erkläre ich meinen Austritt aus der [reformierten/katholischen] Kirche“)
  • Neue Adresse im Ausland
  • Eigenhändige Unterschrift

Keine Beglaubigung erforderlich (ausser in Appenzell I.Rh. und in speziellen Fällen)

So gelingt der Versand aus dem Ausland

  1. Austrittsschreiben erstellen – z. B. mit unserem Online-Tool auf kirchenaustritt-schweiz.app
  2. Ausdrucken & unterschreiben
  3. Eingeschrieben per internationalem Einschreiben (z. B. „Registered Mail“) senden – an das Pfarramt Ihrer letzten Kirchgemeinde

So haben Sie einen Nachweis über das Zustelldatum, was für den Stopp der Kirchensteuer relevant ist.

Wann ist der Austritt gültig?

Der Kirchenaustritt wird mit Eingang des Briefes bei der Kirchgemeinde gültig. Ab diesem Datum endet die Kirchensteuerpflicht – sofern Sie steuerpflichtig sind.

Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, die ggf. auch ins Ausland geschickt wird.

Häufige Fragen

Was, wenn ich meine letzte Kirchgemeinde nicht kenne?
→ Unser Tool findet sie automatisch anhand Ihrer letzten PLZ in der Schweiz.
Kann ich auch per E-Mail austreten?
→ Nein, der Austritt muss schriftlich mit Unterschrift erfolgen.
Kann ich in Zukunft wieder eintreten?
→ Ja, ein Wiedereintritt ist jederzeit möglich – über die entsprechende Kirchgemeinde.

Fazit: Kirchenaustritt aus dem Ausland – mit wenigen Schritten erledigt

Auch wenn Sie im Ausland leben, ist ein Kirchenaustritt aus der Schweiz problemlos möglich. Mit unserem digitalen Tool und dem eingeschriebenen Versand an Ihre ehemalige Kirchgemeinde ist der Prozess einfach, schnell und sicher.

👉 Jetzt starten: kirchenaustritt-schweiz.app