Kirchenaustritt Kanton Glarus – Ihr Leitfaden für einen einfachen Austritt

Kirchenaustritt Kanton Glarus – Ihr Leitfaden für einen einfachen Austritt

17.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Wer in Glarus aus der Kirche austreten möchte, braucht nur ein formloses Schreiben an die Kirchgemeinde. Unser Leitfaden zeigt, was zu beachten ist – inklusive Steueramt und Bestätigung.

Sie möchten im Kanton Glarus aus der Kirche austreten? Kein Problem – mit einem kurzen, schriftlichen Austrittsschreiben an Ihre Kirchgemeinde ist der Kirchenaustritt schnell erledigt. In diesem Leitfaden zeigen wir Ihnen, was im Schreiben stehen muss, wohin Sie es senden und was danach passiert – z. B. in Bezug auf das Steueramt.

Kirchenaustritt im Kanton Glarus – das gehört ins Schreiben

Ein Austritt aus der Kirche ist in Glarus formlos, aber schriftlich zu erklären. Eine amtliche Beglaubigung ist nicht notwendig.

Das Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name
  • Geburtsdatum
  • Wohnadresse
  • Konfession (zur Orientierung)
  • Eindeutige Austrittserklärung
  • Eigenhändige Unterschrift

Hinweis: Der Austritt für Kinder muss durch die Eltern oder gesetzlichen Vertreter erfolgen.

Wohin muss der Brief gesendet werden?

Das Austrittsschreiben richten Sie direkt an Ihre zuständige Kirchgemeinde – entweder an die römisch-katholische Pfarrei oder die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde in Ihrer Wohngemeinde.

Unser Online-Service auf kirchenaustritt-schweiz.app hilft Ihnen dabei:

  • die richtige Adresse automatisch zu finden
  • ein gültiges Schreiben zu generieren
  • und den Brief direkt online zu versenden oder herunterzuladen

Ab wann gilt der Austritt und was passiert mit der Kirchensteuer?

Der Austritt ist ab dem Eingang des Schreibens bei der Kirchgemeinde gültig. Die Kirchensteuerpflicht endet mit diesem Datum, jedoch nicht rückwirkend.

Die Kirchgemeinde informiert das zuständige Gemeindesteueramt, sodass die Kirchensteuer automatisch entfällt. Sie erhalten ausserdem eine schriftliche Bestätigung des Austritts.

Weitere Hinweise für den Kanton Glarus:

  • Keine Beglaubigung erforderlich
  • Die Bearbeitung erfolgt durch Ihre Kirchgemeinde
  • Wiedereintritt ist jederzeit möglich – direkt bei der Kirche
  • Eine Ablehnung des Austritts ist rechtlich nicht zulässig

Fazit: Kirchenaustritt Glarus – einfach und unkompliziert

Ein formloses Schreiben genügt, um aus der Kirche auszutreten. Nutzen Sie unsere digitale Lösung, um den Prozess bequem, korrekt und schnell abzuwickeln – inklusive Musterschreiben und Versandoption.

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