Kirchenaustritt Kanton St. Gallen – Unterschrift beglaubigen?
28.06.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Kirchenaustritt im Kanton St. Gallen: Hier ist eine amtlich beglaubigte Unterschrift Pflicht. Erfahren Sie, wie der Austritt korrekt abläuft – Schritt für Schritt erklärt.
Der Austritt aus der Kirche im Kanton St. Gallen ist klar geregelt – aber eine Besonderheit sticht hervor: Ihre Unterschrift muss amtlich beglaubigt sein. Was das bedeutet, wie es funktioniert und welche Schritte Sie beachten sollten, erfahren Sie hier.
Kirchenaustritt in St. Gallen – das müssen Sie wissen
Im Kanton St. Gallen genügt es nicht, einfach einen Brief an die Kirchgemeinde zu senden. Damit der Kirchenaustritt rechtsgültig wird, verlangt das kantonale Recht eine amtlich beglaubigte Unterschrift.
Was heisst „Unterschrift beglaubigen“?
Bei einer Beglaubigung bestätigt eine offizielle Stelle – zum Beispiel die Gemeindeverwaltung oder ein Notariat –, dass die Unterschrift tatsächlich von Ihnen stammt. Dafür müssen Sie persönlich mit einem gültigen Ausweis erscheinen.
Schritt-für-Schritt Anleitung
- Austrittsschreiben erstellen – am einfachsten mit unserem Austritts-Generator
- Unterschrift beglaubigen lassen – bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder einem Notar
- Beglaubigtes Schreiben einsenden – an die zuständige Kirchgemeinde (Adresse mit unserem Tool ermitteln)
- Kirchgemeinde bestätigt den Austritt schriftlich
Tipp: Kirchensteuer sparen ab Austrittsdatum
Je früher Sie austreten, desto eher sparen Sie Kirchensteuern – denn diese Pflicht entfällt erst ab dem offiziellen Austrittsdatum, das in der schriftlichen Bestätigung steht.
Häufige Fragen
Wo kann ich die Beglaubigung machen?
In der Regel bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder beim Notar. Erkundigen Sie sich vorab über Öffnungszeiten und Kosten.
Wie lange dauert es, bis der Austritt bestätigt wird?
Meist innerhalb weniger Wochen nach Eingang des Schreibens.
Welche Kirchen sind betroffen?
Der Vorgang gilt für die römisch-katholische und evangelisch-reformierte Landeskirche.