Kirchenaustritt und Quellensteuer – Bin ich automatisch Mitglied?
16.11.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Expats aufgepasst: Viele zahlen Kirchensteuer über die Quellensteuer, ohne Mitglied zu sein. Wir zeigen, wie Sie das prüfen & mit einem Austritt stoppen.
Besonders für Expats: So prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Kirchensteuer abzieht.
Viele Expats und quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer in der Schweiz stellen sich dieselbe Frage:
„Zahle ich Kirchensteuer, obwohl ich nie einer Kirche beigetreten bin?“
Die Antwort ist: Ja, das kann passieren.
Unter gewissen Bedingungen werden Sie über die Quellensteuer automatisch als Kirchenmitglied geführt – auch wenn Sie persönlich nie eine Mitgliedschaft erklärt haben.
Hier erklären wir, warum das passiert, wie Sie prüfen, ob Sie betroffen sind, und wie Sie die Kirchensteuer mit einem Kirchenaustritt über kirchenaustritt-schweiz.app sofort stoppen können.
Warum Quellensteuer-Bezahlende automatisch Kirchensteuer zahlen können
Wenn Sie in der Schweiz mit Quellensteuer arbeiten (z. B. mit B-, L-, G-Bewilligung), meldet Ihr Arbeitgeber der Steuerbehörde:
- Ihre Nationalität
- Ihren Zivilstand
- Ihre Religionszugehörigkeit (falls bekannt)
Das Problem:
Viele Arbeitgeber tragen standardmässig eine Konfession ein, wenn nichts anderes angegeben wird – insbesondere bei Personen aus traditionell christlichen Ländern.
Beispiele:
- Italien, Spanien, Portugal, Deutschland → oft automatisch als „römisch-katholisch“ verbucht
- Frankreich → teils als „reformiert“
- Osteuropa → je nach Herkunft als „orthodox“ oder „katholisch“
Das führt dazu, dass Kirchensteuer einbehalten wird, obwohl Sie nie bewusst Mitglied waren.
So prüfen Sie, ob Sie Kirchensteuer zahlen
Sie können Ihre Kirchensteuerpflicht in wenigen Sekunden prüfen:
1. Lohnabrechnung checken
Suchen Sie nach Positionen wie:
- „Kirchensteuer“
- „Kirchenbeitrag“
- „Kirchensteuer (röm.-kath.)“
- „Kirchensteuer (ref.)“
2. Quellensteuerabrechnung prüfen
Im Tarifcode stehen Hinweise wie:
- A, B, C + Buchstabe: oft Zusatz für Religion
- Beispiel: „B0“ (ohne Kirche), „B1“ (mit Kirchensteuer)
3. Beim Arbeitgeber nachfragen
Fragen Sie:
„Welche Religionszugehörigkeit wurde bei mir gemeldet?“
Bin ich wirklich Mitglied – oder ist es ein Fehler?
Wichtig zu wissen:
Viele Expats gelten steuerlich als kirchensteuerpflichtig, obwohl sie kirchenrechtlich gar nicht Mitglied sind.
Steuerrecht ≠ Kirchenrecht
Das bedeutet:
- Die Kirche betrachtet Sie oft nicht automatisch als Mitglied
- Aber das Steueramt zieht trotzdem Kirchensteuer ab, solange keine Austrittserklärung vorliegt
👉 Fazit:
Sie zahlen Kirchensteuer – und müssen aktiv werden, um sie zu stoppen.
So stoppen Sie die Kirchensteuer als Quellensteuerzahler
Der schnellste Weg:
Einen formellen Kirchenaustritt erklären.
Damit wird die Kirche verpflichtet, Ihre Mitgliedschaft auf „kein Bekenntnis“ umzustellen und das Steueramt informiert.
Schritt-für-Schritt:
- Kirchenaustritt auf
👉 kirchenaustritt-schweiz.app starten - Daten eingeben
- Schreiben unterschreiben
- Per Einschreiben oder digital versenden
- Bestätigung abwarten
- Arbeitgeber informieren, damit der Quellensteuertarif angepasst wird
Nach Eingang des Schreibens beim Pfarramt endet die Kirchensteuerpflicht sofort.
Kann man zu viel bezahlte Kirchensteuer zurückfordern?
Ja!
Wenn Sie nachweislich nie Mitglied waren, kann das Steueramt eine Rückerstattung prüfen.
Notwendig dafür:
- Austrittsbestätigung
- Nachweis über zu Unrecht abgezogene Quellensteuer
- Schreiben an das kantonale Steueramt
Nicht jeder Kanton erstattet alles zurück – aber ein Versuch lohnt sich häufig.
Fazit
Viele Expats und quellensteuerpflichtige Arbeitnehmer zahlen ungewollt Kirchensteuer, weil sie automatisch als Kirchenmitglieder erfasst werden – oft ohne es zu wissen.
Mit einem rechtssicheren Kirchenaustritt über kirchenaustritt-schweiz.app können Sie:
- die Kirchensteuer sofort stoppen
- eine klare Korrektur Ihres Quellensteuertarifs erreichen
- in vielen Fällen zu viel bezahlte Beträge zurückfordern
👉 Jetzt Austritt starten und prüfen, ob Sie betroffen sind:
kirchenaustritt-schweiz.app