Kirchenaustritt und Spenden – darf ich trotzdem helfen?

Kirchenaustritt und Spenden – darf ich trotzdem helfen?

01.12.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Auch nach dem Kirchenaustritt dürfen Sie weiterhin spenden. Wir erklären, welche Spenden steuerlich abzugsfähig bleiben – und worauf Sie achten müssen.

Viele fragen sich nach dem Kirchenaustritt, ob sie weiterhin an kirchliche oder soziale Organisationen spenden dürfen – und ob diese Spenden noch steuerlich abzugsfähig sind. Die kurze Antwort: Ja. Ihr Kirchenaustritt ändert daran nichts.
Sie können weiterhin frei entscheiden, welche Projekte, Hilfswerke oder Gemeinden Sie unterstützen möchten.

In diesem Beitrag erklären wir, wie Spenden nach dem Austritt funktionieren und worauf Sie steuerlich achten sollten.

1. Darf ich nach dem Kirchenaustritt weiterhin spenden?

Absolut. Ein Kirchenaustritt betrifft nur die Kirchensteuer, nicht Ihre persönliche Entscheidung zu spenden.

Sie können weiterhin:

  • an kirchliche Hilfswerke spenden
  • lokale Kirchgemeinden unterstützen
  • soziale oder internationale Projekte unterstützen
  • einmalige oder regelmäßige Spenden tätigen

Ihre Mitgliedschaft ist für Spenden nicht nötig.

2. Sind Spenden an kirchliche Organisationen weiterhin steuerlich abzugsfähig?

Ja – solange die Organisation gemeinnützig anerkannt ist.
Das gilt auch für kirchliche Institutionen wie:

  • Caritas
  • HEKS
  • Diakonie
  • kirchliche Sozialfonds
  • Entwicklungs- und Hilfswerke

Steuerlich relevant sind nicht Ihre Kirchenmitgliedschaft, sondern:

  • die Gemeinnützigkeit der Organisation
  • ein offizieller Spendenbeleg
  • die kantonalen Abzugsgrenzen (meist 20 % des Nettoeinkommens)

3. Welche Spenden sind steuerlich nicht abzugsfähig?

Nicht abzugsfähig sind:

  • Spenden ohne Beleg
  • Spenden an private Personen
  • Beiträge an politische Parteien (je nach Kanton andere Regeln)
  • Gebühren oder Zahlungen, die keine echte Spende darstellen

Ihre Kirchenmitgliedschaft spielt dabei keine Rolle.

4. Spenden an die eigene Kirchgemeinde?

Auch ohne Mitgliedschaft können Sie Projekte der Kirche unterstützen – etwa:

  • Sozialprojekte
  • Suppentage
  • Jugendprogramme
  • Entwicklungs-Hilfeprojekte

Solange es sich um eine steuerbefreite Institution handelt, bleiben Ihre freiwilligen Beiträge abzugsfähig.

5. Hat der Kirchenaustritt Einfluss auf Spendenquittungen?

Nein. Sie erhalten weiterhin ganz normal:

  • jährliche Spendenbestätigungen
  • Belege für die Steuererklärung
  • Abzüge in der Steuererklärung

Wichtig: Bewahren Sie die Spendenbelege gut auf – die Steuerbehörden verlangen oft Nachweise.

6. Fazit

Der Kirchenaustritt schränkt Ihr Engagement nicht ein.
Sie können weiterhin frei spenden – an kirchliche oder nichtkirchliche Organisationen. Steuerlich bleibt alles gleich, solange die Organisation gemeinnützig ist und Sie einen Beleg haben.