Kirchensteuer bei gemischt konfessionellen Paaren – Wer zahlt was?

Kirchensteuer bei gemischt konfessionellen Paaren – Wer zahlt was?

11.08.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Gemischt konfessionell verheiratet? Wir erklären, wie die Kirchensteuer in der Schweiz geregelt ist – wer zahlt, wie viel und wann ein Austritt lohnt.

In der Schweiz sorgt das Thema Kirchensteuer bei Paaren mit unterschiedlicher Konfession oft für Verwirrung. Müssen beide zahlen – oder nur einer? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Wohnkanton, Zivilstand und Konfession der Partner.

Grundprinzip: Kirchensteuerpflicht richtet sich nach Konfession

  • Mitglied einer Landeskirche: Wer reformiert oder katholisch ist, zahlt Kirchensteuer.
  • Kein Mitglied: Wer konfessionslos ist, zahlt grundsätzlich keine Kirchensteuer.

Unterschied nach Zivilstand

1. Verheiratete Paare

In den meisten Kantonen gilt:

  • Ist nur ein Partner Mitglied einer Landeskirche, wird die Kirchensteuer trotzdem auf das gesamte gemeinsame Einkommen erhoben.
  • Der konfessionslose Partner zahlt also indirekt mit – weil die Steuer auf Basis des gemeinsamen steuerbaren Einkommens berechnet wird.

💡 Ausnahme: In wenigen Kantonen wird die Kirchensteuer nur auf den Einkommensteil des Kirchenmitglieds berechnet.

2. Unverheiratete Paare

  • Getrennte Veranlagung → Nur das Einkommen des Kirchenmitglieds wird mit Kirchensteuer belastet.
  • Der konfessionslose Partner ist nicht betroffen.

Kantonale Unterschiede

Jeder Kanton hat eigene Regelungen. Beispiel:

  • Zürich & Bern: Ehepaare zahlen auf das gesamte Einkommen, wenn einer Mitglied ist.
  • Basel-Stadt: Aufteilung nach Einkommensteilen möglich.

💡 Tipp: Austritt kann Steuerlast senken

Wenn der Kirchenmitglied-Partner austritt, entfällt die Kirchensteuer ab dem Austrittsdatum – und damit oft eine jährliche Mehrbelastung von mehreren hundert Franken.

Mit unserem Online-Kirchenaustrittsformular können Sie den Austritt einfach und rechtssicher erledigen.