Kirchensteuer bei gemischt konfessionellen Paaren – Wer zahlt was?
11.08.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Gemischt konfessionell verheiratet? Wir erklären, wie die Kirchensteuer in der Schweiz geregelt ist – wer zahlt, wie viel und wann ein Austritt lohnt.
In der Schweiz sorgt das Thema Kirchensteuer bei Paaren mit unterschiedlicher Konfession oft für Verwirrung. Müssen beide zahlen – oder nur einer? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Wohnkanton, Zivilstand und Konfession der Partner.
Grundprinzip: Kirchensteuerpflicht richtet sich nach Konfession
- Mitglied einer Landeskirche: Wer reformiert oder katholisch ist, zahlt Kirchensteuer.
- Kein Mitglied: Wer konfessionslos ist, zahlt grundsätzlich keine Kirchensteuer.
Unterschied nach Zivilstand
1. Verheiratete Paare
In den meisten Kantonen gilt:
- Ist nur ein Partner Mitglied einer Landeskirche, wird die Kirchensteuer trotzdem auf das gesamte gemeinsame Einkommen erhoben.
- Der konfessionslose Partner zahlt also indirekt mit – weil die Steuer auf Basis des gemeinsamen steuerbaren Einkommens berechnet wird.
💡 Ausnahme: In wenigen Kantonen wird die Kirchensteuer nur auf den Einkommensteil des Kirchenmitglieds berechnet.
2. Unverheiratete Paare
- Getrennte Veranlagung → Nur das Einkommen des Kirchenmitglieds wird mit Kirchensteuer belastet.
- Der konfessionslose Partner ist nicht betroffen.
Kantonale Unterschiede
Jeder Kanton hat eigene Regelungen. Beispiel:
- Zürich & Bern: Ehepaare zahlen auf das gesamte Einkommen, wenn einer Mitglied ist.
- Basel-Stadt: Aufteilung nach Einkommensteilen möglich.
💡 Tipp: Austritt kann Steuerlast senken
Wenn der Kirchenmitglied-Partner austritt, entfällt die Kirchensteuer ab dem Austrittsdatum – und damit oft eine jährliche Mehrbelastung von mehreren hundert Franken.
Mit unserem Online-Kirchenaustrittsformular können Sie den Austritt einfach und rechtssicher erledigen.