Kirchensteuer für Unternehmen – Was gilt in der Schweiz?

Kirchensteuer für Unternehmen – Was gilt in der Schweiz?

19.08.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Müssen Firmen in der Schweiz Kirchensteuer zahlen? Wir erklären, in welchen Kantonen die Pflicht gilt und wann Unternehmen befreit sind.

Nicht nur Privatpersonen zahlen Kirchensteuer – in vielen Kantonen gilt die Pflicht auch für Unternehmen. Ob Aktiengesellschaft (AG), GmbH oder andere juristische Personen: Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss in gewissen Kantonen Kirchensteuern entrichten.

Wer ist betroffen?

  • Juristische Personen (z. B. AG, GmbH, Genossenschaften)
  • Sitz im Kanton, der Kirchensteuern für Unternehmen erhebt
  • Unabhängig von der Konfession der Eigentümer oder Geschäftsleitung

Das bedeutet: Auch wenn die Inhaber konfessionslos sind, kann das Unternehmen kirchensteuerpflichtig sein.

Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich:

  • Kanton Bern, Zürich, Luzern, Aargau: Unternehmen zahlen Kirchensteuer.
  • Andere Kantone wie Basel-Stadt oder Genf: Keine Kirchensteuer für juristische Personen.

👉 Die Höhe richtet sich meist nach dem steuerbaren Gewinn und Kapital des Unternehmens.

Befreiungsmöglichkeiten

  • Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Kirchensteuer befreit.
  • Auch Stiftungen mit klar gemeinnützigem Zweck können eine Ausnahme geltend machen.
  • Für klassische Unternehmen wie AGs und GmbHs gibt es keine Befreiung – außer sie ändern ihren Status.

Warum zahlen Firmen Kirchensteuer?

Die Begründung: Unternehmen profitieren von Leistungen der Kirche in den Bereichen Soziales, Kultur und Bildung. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Pflicht nicht mehr zeitgemäß sei.

Fazit

  • Ob Ihr Unternehmen Kirchensteuer zahlen muss, hängt vom Kanton ab.
  • In vielen Fällen gilt die Pflicht unabhängig von der Religion der Inhaber.
  • Eine Befreiung ist nur für gemeinnützige Organisationen möglich.

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