Kirchensteuer für Unternehmen – Was gilt in der Schweiz?
19.08.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Müssen Firmen in der Schweiz Kirchensteuer zahlen? Wir erklären, in welchen Kantonen die Pflicht gilt und wann Unternehmen befreit sind.
Nicht nur Privatpersonen zahlen Kirchensteuer – in vielen Kantonen gilt die Pflicht auch für Unternehmen. Ob Aktiengesellschaft (AG), GmbH oder andere juristische Personen: Wer im Handelsregister eingetragen ist, muss in gewissen Kantonen Kirchensteuern entrichten.
Wer ist betroffen?
- Juristische Personen (z. B. AG, GmbH, Genossenschaften)
- Sitz im Kanton, der Kirchensteuern für Unternehmen erhebt
- Unabhängig von der Konfession der Eigentümer oder Geschäftsleitung
Das bedeutet: Auch wenn die Inhaber konfessionslos sind, kann das Unternehmen kirchensteuerpflichtig sein.
Unterschiede zwischen den Kantonen
Die Regelungen sind kantonal unterschiedlich:
- Kanton Bern, Zürich, Luzern, Aargau: Unternehmen zahlen Kirchensteuer.
- Andere Kantone wie Basel-Stadt oder Genf: Keine Kirchensteuer für juristische Personen.
👉 Die Höhe richtet sich meist nach dem steuerbaren Gewinn und Kapital des Unternehmens.
Befreiungsmöglichkeiten
- Gemeinnützige Organisationen sind in der Regel von der Kirchensteuer befreit.
- Auch Stiftungen mit klar gemeinnützigem Zweck können eine Ausnahme geltend machen.
- Für klassische Unternehmen wie AGs und GmbHs gibt es keine Befreiung – außer sie ändern ihren Status.
Warum zahlen Firmen Kirchensteuer?
Die Begründung: Unternehmen profitieren von Leistungen der Kirche in den Bereichen Soziales, Kultur und Bildung. Kritiker argumentieren jedoch, dass die Pflicht nicht mehr zeitgemäß sei.
Fazit
- Ob Ihr Unternehmen Kirchensteuer zahlen muss, hängt vom Kanton ab.
- In vielen Fällen gilt die Pflicht unabhängig von der Religion der Inhaber.
- Eine Befreiung ist nur für gemeinnützige Organisationen möglich.
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