Kirchensteuer Kanton Bern – Tarife & Austritt im Überblick

Kirchensteuer Kanton Bern – Tarife & Austritt im Überblick

19.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Wer zahlt wie viel? Wir zeigen die Höhe der Kirchensteuer für Privatpersonen und Unternehmen – und wie Sie durch einen Austritt bares Geld sparen können.

Im Kanton Bern gehört die Kirchensteuer für viele zur jährlichen Steuerabrechnung – egal ob privat oder geschäftlich. Denn hier zahlen nicht nur katholische und reformierte Mitglieder, sondern auch juristische Personen wie Unternehmen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, wie hoch die Kirchensteuer in Bern ist, wer sie zahlt und wie Sie durch einen Kirchenaustritt Geld sparen können.

Wer zahlt Kirchensteuer im Kanton Bern?

Im Kanton Bern sind zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichtet:

  • Natürliche Personen, die Mitglied der römisch-katholischen oder evangelisch-reformierten Landeskirche sind
  • Juristische Personen (Unternehmen), unabhängig von der Konfession der Geschäftsleitung – eine Besonderheit in der Schweiz

🧑‍💼 Auch Firmen ohne religiöse Bindung leisten im Kanton Bern einen Kirchensteuerbeitrag – dies wird zunehmend öffentlich diskutiert.

Wie hoch ist die Kirchensteuer in Bern?

Die Höhe richtet sich nach Ihrem Wohnort (Kirchgemeinde) sowie Ihrem Einkommen und Vermögen. In der Regel wird ein Prozentsatz der einfachen Staatssteuer erhoben.

Evangelisch-reformierte: ca. 15–20 % der Staatssteuer
Römisch-katholische: ca. 15–20 % der Staatssteuer
Unternehmen (jur. Personen): bis zu 10 % der Gewinnsteuer (kantonal geregelt)

💡 Beispiel: Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 80’000 können schnell CHF 800–1’200 an Kirchensteuer pro Jahr anfallen.

Was passiert nach dem Kirchenaustritt?

Wer aus der Kirche austritt, ist ab dem Datum des Eingangs des Austrittsschreibens bei der Kirchgemeinde nicht mehr kirchensteuerpflichtig. Der Austritt gilt nicht rückwirkend.

Nach dem Austritt:

  • Wird das Steueramt automatisch informiert
  • Die Kirchensteuer entfällt ab dem Austrittsdatum
  • Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung von Ihrer Kirchgemeinde

Wie kann man im Kanton Bern austreten?

Der Kirchenaustritt erfolgt schriftlich und formlos. Sie müssen lediglich:

  • Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum angeben
  • Den Austritt eindeutig erklären
  • Das Schreiben unterschreiben

Keine Beglaubigung notwendig. Der Brief wird an die zuständige Kirchgemeinde gesendet – nicht ans Steueramt.

Unser Tool auf kirchenaustritt-schweiz.app hilft Ihnen dabei,

  • die richtige Adresse zu finden,
  • ein gültiges Schreiben zu erstellen
  • und den Brief direkt zu versenden oder als PDF herunterzuladen.

Fazit: Kirchensteuer im Kanton Bern – für viele teurer als gedacht

Die Kirchensteuer im Kanton Bern kann mehrere hundert bis tausend Franken pro Jahr kosten – auch für Unternehmen. Ein Kirchenaustritt spart langfristig viel Geld und ist unkompliziert möglich. Jetzt prüfen, ob sich der Austritt für Sie lohnt.

👉 Jetzt starten: kirchenaustritt-schweiz.app