Kirchensteuer Kanton Zürich – sparen durch Austritt

Kirchensteuer Kanton Zürich – sparen durch Austritt

24.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

In Zürich zahlen viele über CHF 1’000 pro Jahr an Kirchensteuer. Wir zeigen, wie hoch die Abgaben sind, wann die Zahlung endet und wie der Kirchenaustritt funktioniert.

Im Kanton Zürich gehört die Kirchensteuer für viele zur jährlichen Steuerbelastung. Besonders in Städten wie Zürich, Winterthur oder Uster kann sie schnell mehrere Hundert bis über tausend Franken betragen. Kein Wunder also, dass sich immer mehr Menschen für einen Kirchenaustritt entscheiden – allein 2023 traten über 13’900 Personen aus der katholischen Kirche aus. Die Hauptgründe: Geld und Überzeugung.

Wie hoch ist die Kirchensteuer im Kanton Zürich?

Die Kirchensteuer in Zürich wird als Prozentsatz der einfachen Staatssteuer erhoben. Die genauen Sätze variieren je nach Wohnort (Kirchgemeinde), Einkommen und Konfession.

Katholisch: ca. 10–13 % der einfachen Staatssteuer
Reformiert: ca. 10–12 % der einfachen Staatssteuer
Christkatholisch: ähnlich, je nach Gemeinde
Juristische Personen: zahlen ebenfalls Kirchensteuer (z. B. 8–10 % der Gewinnsteuer)

💡 Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 100’000 betragen die Kirchensteuern schnell CHF 800–1’200 pro Jahr.

Warum so viele Menschen austreten

Im Jahr 2023 traten im Kanton Zürich über 13’900 Personen aus der katholischen Kirche aus – ein Rekord.
Die häufigsten Gründe:

  • Finanzielle Belastung durch hohe Kirchensteuer
  • Keine Nutzung kirchlicher Angebote
  • Unzufriedenheit mit kirchlichen Institutionen
  • Ablösung von religiöser Bindung

Wann endet die Kirchensteuerpflicht?

Die Kirchensteuerpflicht endet ab dem Datum, an dem das Austrittsschreiben bei Ihrer Kirchgemeinde eingeht.
Nicht früher, nicht rückwirkend. Ab diesem Zeitpunkt:

  • Entfällt die Kirchensteuer
  • Wird das kantonale Steueramt automatisch informiert
  • Erhalten Sie eine schriftliche Austrittsbestätigung

Wie funktioniert der Kirchenaustritt in Zürich?

Der Austritt ist unkompliziert:
1. Formloses Schreiben verfassen mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Austrittswunsch
2. Eigenhändig unterschreiben
3. An das zuständige Pfarramt Ihrer Kirchgemeinde senden (nicht ans Steueramt)

Keine Beglaubigung nötig.

Unser Online-Tool auf kirchenaustritt-schweiz.app unterstützt Sie:

  • mit Adresssuche
  • mit automatisch erstelltem Schreiben
  • beim Versand oder Download als PDF

Fazit: Kirchenaustritt in Zürich spart oft mehr als CHF 1’000 im Jahr

Die Kirchensteuer im Kanton Zürich ist ein erheblicher Posten im Haushaltsbudget. Wer keine kirchlichen Leistungen mehr nutzt, kann durch den Kirchenaustritt nicht nur ein persönliches Zeichen setzen – sondern auch spürbar Geld sparen.

👉 Jetzt starten: kirchenaustritt-schweiz.app