Kirchlich heiraten trotz Kirchenaustritt? Das sollten Sie wissen
19.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Ist eine kirchliche Trauung oder Bestattung nach dem Kirchenaustritt noch möglich? Wir zeigen, wie die Kirchen damit umgehen und welche Alternativen es gibt.
Viele Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind, wünschen sich trotzdem eine kirchliche Trauung – sei es aus Tradition, familiären Gründen oder spiritueller Verbundenheit. Doch ist das überhaupt möglich? Und wie sieht es mit einer kirchlichen Beerdigung nach dem Austritt aus? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um kirchliche Zeremonien nach dem Kirchenaustritt.
Kirchliche Trauung nach dem Kirchenaustritt – geht das?
Die Antwort lautet: In der Regel nein, aber mit Ausnahmen.
🔹 Katholische Kirche:
- Eine kirchliche Trauung ist nur möglich, wenn mindestens ein Partner katholisch und Mitglied der Kirche ist.
- Ist einer der Partner ausgetreten, muss dies im Traugespräch offengelegt werden.
- Der ausgetretene Partner muss ggf. eine Verständniserklärung abgeben, dass die Ehe im Sinne der katholischen Kirche geschlossen wird.
🔹 Evangelisch-reformierte Kirche:
- Viele reformierte Kirchgemeinden sind etwas offener.
- Eine Trauung ist manchmal möglich, wenn einer der beiden Partner Mitglied ist und die Pfarrperson zustimmt.
- In vielen Fällen ist ein persönliches Gespräch mit der Kirche notwendig.
💡 Tipp: Einige Paare entscheiden sich für eine freie Trauung mit symbolischem Charakter, wenn eine kirchliche Trauung nicht möglich ist.
Kirchliche Bestattung nach dem Kirchenaustritt – was gilt?
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat kein Anrecht mehr auf eine kirchliche Bestattung.
- Die katholische Kirche verweigert in der Regel die kirchliche Beerdigung, es sei denn, der Wunsch wurde vor dem Tod geäussert oder besondere seelsorgerische Gründe liegen vor.
- Evangelisch-reformierte Kirchgemeinden entscheiden oft individuell, z. B. in Absprache mit den Angehörigen.
- In Notfällen oder auf Wunsch der Familie ist manchmal eine Ausnahme möglich – das liegt im Ermessen der Pfarrperson.
Alternative: Zivile oder freie Zeremonien
Immer mehr Menschen entscheiden sich für:
- Freie Trauungen mit Zeremonienleitern oder Theolog:innen ohne kirchliche Bindung
- Nicht-kirchliche Bestattungen auf Friedhöfen mit persönlicher Rede und Gestaltung
Diese sind rechtlich gleichwertig und bieten mehr persönliche Freiheit – besonders für Ausgetretene.
Fazit: Kirchliche Zeremonien nach dem Austritt – möglich, aber nicht garantiert
Wer aus der Kirche austritt, verzichtet auf das Recht auf kirchliche Trauung oder Beerdigung. Je nach Konfession, Gemeinde und individueller Situation sind Ausnahmen möglich, aber nicht garantiert. Persönliche Gespräche mit der Kirche helfen oft weiter – oder es braucht einen alternativen Weg.
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