Taufe & Patenschaft nach dem Kirchenaustritt – Was ist noch möglich?
17.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Kann ich noch Götti oder Gotte werden? Und darf mein Kind getauft werden? Wir erklären die kirchlichen Regeln und zeigen, welche Ausnahmen möglich sind.
Viele stellen sich nach dem Kirchenaustritt die Frage: Darf ich noch Götti oder Gotte werden? Und: Kann mein Kind noch getauft werden, wenn ich selbst aus der Kirche ausgetreten bin? Die Antworten hängen stark von der jeweiligen Konfession und Kirchgemeinde ab. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Punkte rund um Patenschaft und Taufe nach dem Kirchenaustritt.
Können Kinder getauft werden, wenn die Eltern aus der Kirche ausgetreten sind?
In der Regel gilt:
- Mindestens ein Elternteil muss Mitglied der Kirche sein, damit ein Kind getauft wird.
- Ist kein Elternteil mehr kirchenzugehörig, wird eine Taufe meist abgelehnt – es sei denn, es liegt ein besonderes seelsorgerisches Interesse vor.
- Einige Kirchgemeinden verlangen ein Gespräch mit einem Pfarrer/Priester, bevor die Taufe in solchen Fällen bewilligt wird.
Tipp: In vielen Fällen ist eine spätere Taufe (z. B. im Schulalter) oder eine Segnungsfeier eine Alternative.
Kann ich Götti oder Gotte werden, wenn ich aus der Kirche ausgetreten bin?
Das ist eine der häufigsten Fragen – hier die Antwort nach Konfession:
- Katholisch: Nicht erlaubt. Paten müssen Mitglied der Kirche sein und in der Regel gefirmt.
- Evangelisch-reformiert: Unterschiedlich. In vielen Fällen reicht ein “Taufzeuge” – kirchliche Mitgliedschaft oft nicht zwingend, aber gewünscht.
- Freikirchlich: Regelungen variieren je nach Gemeinde.
In beiden Landeskirchen gilt: Die Patenschaft ist eine religiöse Verpflichtung – daher ist Kirchmitgliedschaft meist Voraussetzung.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, vereinzelt:
- Manche Gemeinden erlauben eine Patenschaft als symbolische Geste ohne kirchenrechtliche Funktion (z. B. als “Taufzeuge”).
- In manchen reformierten Kirchgemeinden genügt ein schriftliches Bekenntnis zum christlichen Glauben – auch ohne Kirchenmitgliedschaft.
Kirchlicher vs. zivilrechtlicher Götti/Gotte – was ist der Unterschied?
- Kirchlich: Religiöse Funktion mit Eintrag im Kirchenregister, oft verbunden mit Glaubensbekenntnis und kirchlicher Verantwortung.
- Zivil (symbolisch): Keine rechtliche Wirkung, keine Eintragung – rein persönliche oder familiäre Bindung.
Fazit: Nach dem Kirchenaustritt ist nicht alles ausgeschlossen – aber eingeschränkt
Wer aus der Kirche austritt, kann in vielen Fällen nicht mehr offizieller Götti oder Gotte werden. Auch die Taufe eines Kindes ist nur möglich, wenn ein Elternteil weiterhin Mitglied ist. Jede Kirchgemeinde entscheidet aber teilweise individuell – ein persönliches Gespräch kann Klarheit schaffen.
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