Was passiert nach dem Kirchenaustritt?
01.09.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team
Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt in der Schweiz? ✅ Keine Kirchensteuer mehr, aber auch kein Recht auf kirchliche Feiern. Alle Änderungen im Überblick.
Viele fragen sich: Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt in der Schweiz konkret?
Die wichtigsten Änderungen betreffen Finanzen, Rechte und kirchliche Feiern. Wir geben Ihnen einen Überblick, was sich nach Ihrem Austritt wirklich ändert – und was nicht.
1. Keine Kirchensteuer mehr
Der wichtigste Effekt: Mit dem Austrittsdatum entfällt die Pflicht, Kirchensteuer zu bezahlen.
- Je nach Einkommen sparen Sie mehrere hundert Franken pro Jahr.
- Wichtig: Der Austritt gilt ab Eingang des Schreibens bei der Kirchgemeinde – nicht rückwirkend.
2. Verlust kirchlicher Rechte
Nach dem Kirchenaustritt sind Sie kein Mitglied der Landeskirche mehr. Das bedeutet:
- Kein Stimm- oder Wahlrecht in der Kirchgemeinde
- Kein Anspruch auf kirchliche Feiern wie Trauung, Taufe oder kirchliche Bestattung
- Keine Möglichkeit, Taufpate/Gotte/Götti zu werden
3. Kirchliche Feiern sind nur eingeschränkt möglich
- Hochzeit: Eine kirchliche Trauung ist als Ausgetretener nur in Ausnahmefällen und meist kostenpflichtig möglich.
- Taufe von Kindern: Grundsätzlich nur, wenn mindestens ein Elternteil Mitglied ist.
- Beerdigung: Staatliche Friedhöfe bleiben selbstverständlich offen – aber die kirchliche Feier entfällt.
4. Keine Einladungen oder Mitgliedspost mehr
Nach dem Austritt erhalten Sie keine Einladungen zu kirchlichen Anlässen oder Abstimmungen mehr. Auch das Kirchenblatt oder die Mitgliederpost wird nicht mehr zugestellt.
Fazit
Nach dem Kirchenaustritt profitieren Sie von einer finanziellen Entlastung, müssen aber auf kirchliche Rechte und Feiern verzichten. Ob dieser Schritt für Sie richtig ist, hängt von Ihrer persönlichen Bindung zur Kirche ab.
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