Wiedereintritt in die Kirche – Ihre Rückkehr Schritt für Schritt

Wiedereintritt in die Kirche – Ihre Rückkehr Schritt für Schritt

29.07.2025 | Kirchenaustritt Schweiz Team

Sie bereuen Ihren Austritt? Kein Problem: Mit einem Gespräch beim Pfarramt können Sie unkompliziert wieder der Kirche beitreten – ohne erneute Taufe.

Sie haben in der Vergangenheit die Kirche verlassen, möchten aber wieder eintreten? Ganz gleich, ob aus spirituellen, familiären oder persönlichen Gründen – ein Wiedereintritt in die Kirche ist jederzeit möglich. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zur Kirche zurückkehren können, was dabei zu beachten ist und welche Formulare oder Gespräche notwendig sind.

Ist ein Wiedereintritt in die Kirche möglich?

Ja. Sowohl die römisch-katholische als auch die evangelisch-reformierte Kirche in der Schweiz ermöglichen den Wiedereintritt.
Ein einmaliger Kirchenaustritt bedeutet nicht, dass eine Rückkehr ausgeschlossen ist.

💡 Wichtig: Eine erneute Taufe ist nicht nötig, da die ursprüngliche Taufe weiterhin gültig ist.

Voraussetzungen für den Wiedereintritt

Die genauen Abläufe können je nach Kanton, Kirchgemeinde und Konfession leicht variieren, aber in der Regel gilt:

  • Die Taufe muss vorhanden sein (katholisch oder reformiert)
  • Es muss ein persönliches Gespräch mit dem Pfarramt stattfinden
  • Der Wiedereintritt ist freiwillig und kostenlos

Schritt-für-Schritt: So treten Sie wieder in die Kirche ein

1. Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt

Wenden Sie sich an das Pfarramt Ihrer Wohnsitzgemeinde (katholisch oder reformiert).
Sie können telefonisch oder per E-Mail einen Gesprächstermin vereinbaren.

2. Persönliches Gespräch führen

Das Pfarramt wird mit Ihnen über Ihre Beweggründe, Erwartungen und den weiteren Ablauf sprechen.
Dieses Gespräch ist unverbindlich und vertraulich.

3. Wiedereintritt erklären

Nach dem Gespräch erklären Sie schriftlich Ihren Wunsch, wieder in die Kirche einzutreten.
Manche Gemeinden stellen dafür ein kurzes Formular zur Verfügung.

4. Eintrag ins Kirchenregister

Nach dem offiziellen Wiedereintritt werden Sie erneut ins Kirchenregister aufgenommen und sind wieder Teil der Kirchgemeinde.

📌 Ab diesem Zeitpunkt sind Sie auch wieder kirchensteuerpflichtig – mit denselben Rechten und Pflichten wie andere Mitglieder.

Was passiert danach?

Nach dem Wiedereintritt können Sie wieder:

  • kirchlich heiraten
  • Kinder taufen lassen
  • an kirchlichen Feiern teilnehmen
  • kirchliche Bildungsangebote und Seelsorge nutzen
  • an Abstimmungen und Wahlen innerhalb der Kirchgemeinde teilnehmen

Häufige Fragen zum Wiedereintritt

Kann ich die Konfession wechseln?
Ja, ein Übertritt von katholisch zu reformiert (oder umgekehrt) ist möglich, erfordert aber ein separates Gespräch.

Muss ich mich nochmals taufen lassen?
Nein. Die erste Taufe gilt lebenslang und wird von allen christlichen Kirchen anerkannt.

Bin ich sofort wieder Mitglied?
Ja, nach dem Gespräch und der formellen Aufnahme sind Sie offiziell wieder Kirchenmitglied.

Fazit: Der Wiedereintritt in die Kirche ist offen, unkompliziert und persönlich

Ein Kirchenaustritt muss kein Abschied für immer sein. Die Kirche heisst Rückkehrer herzlich willkommen. Mit einem offenen Gespräch und etwas Bürokratie ist der Wiedereintritt schnell erledigt – ganz ohne neue Taufe oder strenge Bedingungen.

👉 Wenn Sie überlegen, wieder einzutreten, wenden Sie sich einfach an das Pfarramt Ihrer Gemeinde. Für Informationen zum Kirchenaustritt oder zur Rückkehr finden Sie alles auf kirchenaustritt-schweiz.app.